Erkrankung

Zunächst wünschen wir Ihrem Kind eine baldige Genesung und eine gute Besserung.

Uns liegt die Gesundheit Ihres Kindes sehr am Herzen und auch wir sorgen uns um unsere Schülerinnen und Schüler.

Im Notfall meldet sich die jeweilige Lehrkraft nach Möglichkeit bei Ihnen. Das ist selbstverständlich.

Folgendes gilt zu beachten:

Bitte informieren Sie uns in allen Fällen des Fernbleibens Ihres Kindes. Auch wenn Ihnen die Art und der Umfang der Krankheit noch nicht bekannt ist.

Nach § 43 Abs. 2 des Schulgesetzes sind die Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, die Schule unverzüglich über das Fernbleiben des Schülers zu informieren.

Der einfachste Weg ist unser Online Formular. Die Krankmeldung wird automatisch an die Klassenlehrer, das Sekretariat und die OGS geschickt. Zusätzlich erhalten Sie noch eine Bestätigung per E-Mail.

Telefonisch erreichen Sie uns unter : 0221 / 222 51 91 0.

Achtung:

Sollten wir keine Krankmeldung per Telefon oder online erhalten, so müssen wir die Fehlstunden / Tage auf dem Zeugnis als unentschuldigte Zeiten vermerken.

§ 43 Absatz 2 Schulgesetz.

Um die Arztpraxen und auch Sie als Eltern zu entlasten, gilt gemäß § 43 Absatz 2 Schulgesetzt NRW folgende Regelung bei Krankheit:

Auch bei einer Krankheitsdauer, die drei Tage übersteigt, muss an der Schule standardmäßig kein Attest mehr eingereicht werden, es reicht die Entschuldigung der Eltern.

Bei gehäuften Fehlzeiten oder begründeten Sorgen über den Gesundheitszustand des betroffenen Kindes, können die Klassenleitung oder die Schulleitung individuell um Einholung eines Attests bitten. Für Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach Beginn der Ferien bitten wir weiterhin um die Vorlage eines ärztlichen Attests. Zur Ausstellung eines solchen Attests sind die Praxen weiterhin verpflichtet.

Ansteckende und meldepflichtige Krankheiten

Sollte Ihr Kind an einer hochansteckenden Krankheit leiden oder an einer nach §6 IfSG meldepflichtigen Krankheit erkrankt  sein, so informieren Sie uns bitte umgehend persönlich oder telefonisch.

Auszug der meldepflichtigen Krankheiten:

  • Masern
  • Läuse
  • Scharlach
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken

Bei Läusen:

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte lesen Sie die Handreichung aufmerksam durch.

 

Achtung:

Sollten wir keine Krankmeldung per Telefon oder online erhalten, so müssen wir die Fehlstunden / Tage auf dem Zeugnis als unentschuldigte Zeiten vermerken.

Die Pflicht der schriftlichen Bestätigung per Attest ab dem 3. Krankheitstage ergibt sich aus § 43 Absatz 2 Schulgesetz.

Online Krankmeldung

Sie können nachfolgendes Formular nutzen, um uns über die Krankheit Ihres Kindes zu informieren. Gerne können Sie uns aber auch persönlich während der Öffnungszeiten unseres Sekretariats informieren.


    Bitte Info an OGSnimmt nicht an OGS teil

    SPAMSCHUTZ: Leider müssen wir einen Spamschutz einführen. Bitte beantworten Sie kurz die u.a. Frage.